Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen von Reprodent LU S.à r.l.

1. Auftragserteilung und Vertragsform

Mit der Auftragserteilung an Reprodent LU Sàrl erkennt der Kunde unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Einkaufs- und Lieferbedingungen, die von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichen, sind für Reprodent LU Sàrl nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Eine Anerkennung abweichender Bestimmungen ist, auch wenn wir davon Kenntnis haben, aus der vorbehaltlosen Lieferung von Waren oder der Entgegennahme von Zahlungen nicht ableitbar.

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages benötigen zur Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Eine abweichende Regelung kann für den Verkauf von Edelmetallen gelten. Hier kann ein Vertrag auch durch mündliche Vereinbarung zustande kommen und bedarf nicht der schriftlichen Bestätigung. In solchen Fällen bedürfen Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages auch nicht der schriftlichen Bestätigung. Nach Vertragsabschluss sind Erklärungen und Mitteilungen des Kunden nur in Schriftform wirksam.

2. Verpackung, Fracht, Versicherung

Unsere Preise enthalten, soweit nichts anderes vereinbart, nicht die Kosten für Verpackung, Versicherung und Fracht.

3. Sonderbestimmung für Modelle und Werkzeuge

Modelle sowie Werkzeuge bleiben Eigentum von Reprodent LU Sàrl, auch wenn diese teilweise oder ganz vom Besteller vergütet werden.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlung hat sofort nach Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu erfolgen. Andere Konditionen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Kosten zu berechnen, die mindestens in Höhe von 4%  über den jeweiligen banküblichen Zinsen liegen. Eingeräumte Rabatte entfallen vollständig bei Zahlungsverzug. Der Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung spätestens ab dem 10. Tag ab Rechnungsdatum ein.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlungen der Fakturenbeträge zu verlangen, sofern uns dies notwendig erscheint. Bleibt der Auftraggeber mit der Erfüllung von Zahlungspflichten im Verzug oder befriedigen die Auskünfte über ihn nicht mehr, so sind wir berechtigt, von ihm jederzeit Sicherstellung der gelieferten Ware zu verlangen, oder nach Fristsetzung zur Zahlung ohne weiteres vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen mit Gegenansprüchen ist nicht gestattet; dies gilt nicht für von uns unbestrittene oder gegen uns rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

5. Warenweg und Risiko

Soweit nichts anderes vereinbart, versendet Reprodent LU Sàrl Ware auf Gefahr des Bestellers. Reprodent LU Sàrl bestimmt Versandart, Versandweg und Frachtführer.

AUS SICHERHEITSGRÜNDEN:  Insbesondere bei Edelmetallsendungen sollte die Transportdauer überwacht werden; bei Schäden oder Abweichungen von der üblichen Laufzeit bitte Reprodent LU Sàrl informieren und Ersatzansprüche gegen Dritte stellen.

6. Transportversicherung

Reprodent LU Sàrl kann im Auftrag und auf Kosten des Kunden eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes der Sendung abschließen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt verkaufte Ware unser Eigentum.
Wird die Ware vom Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Reprodent LU Sàrl auch auf die neue Sache.

Reprodent LU Sàrl erwirbt Miteigentum bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit fremden Sachen in der Höhe, die im Zeitpunkt  der  Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen dem Verhältnis unseres Rechnungswertes zum Rechnungswert dieser Sachen entspricht. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebs weiterveräußern. Tut er dies, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Geschäftspartner einen den Reprodent LU Sàrl-Bedingungen entsprechenden Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt sowohl seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte  aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an Reprodent LU Sàrl ab. Reprodent LU Sàrl kann verlangen, den Erwerbern diese Abtretung bekanntzugeben. Auf Verlangen von Reprodent LU Sàrl erteilt der Kunde die zur Geltendmachung von Rechten gegen den Erwerber erforderlichen Auskünften bzw. händigt die erforderlichen Unterlagen an Reprodent LU Sàrl aus.

Auf Verlangen des Kunden sind wir zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet, wenn der Wert der Reprodent LU Sàrl überlassenen Sicherheiten den Wert der Forderungen um mehr als 20 v. H. übersteigt.

8. Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung

Die Verpflichtung zur Lieferung ruht bei höherer Gewalt. Bei Eintritt wesentlicher Veränderungen der bei Vertragsabschluss bestehenden Verhältnisse, Mängel an Energie und Rohstoffen, behördlichen Verfügungen, Arbeitskämpfen, ist Reprodent LU Sàrl dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Leistung infolge dieses Ereignisses unmöglich geworden ist. Ansonsten verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung.

Überschreitet Reprodent LU Sàrl eine festgesetzte Lieferfrist, so räumt der Kunde eine Nachfrist von 3 Wochen ein.

9. Schadensersatzansprüche und Haftung

Schadensansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. unsere Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Nichterfüllung  sind  sowohl gegen uns als auch gegen unsere  Erfüllungsgehilfen bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Fristwahrung bei Beanstandungen

Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel müssen Reprodent LU Sàrl unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zugegangen sein. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, gelten diese Friste entsprechend bei der Entdeckung von versteckten Mängeln.

11. Beschaffenheit der Ware

Bei berechtigten Beanstandungen der Beschaffenheit der Waren wird Reprodent LU Sàrl nach eigener Wahl umtauschen, nachbessern oder die Waren gegen Erstattung des ganzen oder teilweisen Entgelts zurücknehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft sein, kann der Kunde die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Fehlmengen liefert Reprodent LU Sàrl in zumutbarem Rahmen nach. Anderenfalls wird eine Gutschrift ausschließlich im Rechnungswert der entsprechenden Fehlmengen erteilt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Luxembourg. Wir behalten uns jedoch eine eventuelle Klageerhebung am Wohnsitz des Kunden vor. Erfüllungsort ist sofern der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz von Reprodent LU Sàrl in Luxembourg.

Stand März: 2014